Testamente Ein nachhaltiges Vermächtnis für die Zukunft

Viele Menschen fragen sich, was von ihnen bleibt, wenn sie eines Tages nicht mehr da sind. Sie möchten, dass ihr Wirken Spuren hinterlässt, die über das eigene Leben hinaus Bestand haben. Eine Testamentspende bietet die Möglichkeit, auch nach dem eigenen Tod Gutes zu tun und nachhaltige Veränderungen zu bewirken. 

Mit einem Testament können Sie Ihre Werte weitergeben und aktiv zum Schutz unserer Umwelt beitragen. Indem Sie eine Umweltorganisation in Ihr Testament aufnehmen, leisten Sie einen wertvollen Beitrag für kommende Generationen und die Bewahrung unserer Natur.

Auf einen Blick

Erbrecht - Grundlagen

Testament richtig verfassen

Falls kein Testament verfasst wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

  • Ehe- oder Lebenspartner*in: Erbt in der Regel die Hälfte des Nachlasses.
  • Erben erster Ordnung: Kinder erben zu gleichen Teilen, Enkel erben stellvertretend für bereits verstorbene Kinder.
  • Erben zweiter Ordnung: Falls keine direkten Nachkommen existieren, erben die Eltern, dann Geschwister und ihre Nachkommen.
  • Erben dritter Ordnung: Sind auch diese nicht vorhanden, erben Großeltern und ihre Nachkommen.

Falls keine gesetzlichen Erben oder testamentarischen Verfügungen bestehen, fällt der Nachlass an den Staat.

Ein Testament ermöglicht es, über die gesetzliche Erbfolge hinaus individuelle Regelungen zu treffen. Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner*in, Kinder und in manchen Fällen Eltern. Diese erhalten die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. 

Zusätzlich kann ein Testament genutzt werden, um Freund*innen oder gemeinnützige Organisationen zu bedenken. Eine besonders sinnvolle Möglichkeit ist dabei das Vermächtnis: Die begünstigte Organisation wird nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält einen festgelegten Betrag oder eine Sachzuwendung. Das ist die bevorzugte Variante, da die Organisation dadurch direkt und ohne Verzögerungen von Ihrer Unterstützung profitiert. Zudem entfällt die oft komplizierte Abwicklung innerhalb einer Erbengemeinschaft, und Ihre Zuwendung kommt vollständig und zweckgebunden der gewünschten gemeinnützigen Arbeit zugute. Ein Vermächtnis bietet also eine rechtssichere und unkomplizierte Möglichkeit, Ihre Überzeugungen und Werte auch über Ihr eigenes Leben hinaus weiterzutragen.

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Testament rechtskräftig festzuhalten:

  1. Eigenhändiges Testament: Muss handschriftlich verfasst und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein.
  2. Notarielles Testament: Wird durch einen/einer Notar*in aufgesetzt, bietet höhere Rechtssicherheit und kann Missverständnisse vermeiden.

Ein gemeinschaftliches Testament kann von Ehe- oder Lebenspartner*innen gemeinsam erstellt werden.

  • Verwenden Sie eine eindeutige Überschrift wie „Mein Testament“.
  • Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Wohnort an.
  • Benennen Sie Erb*innen mit vollem Namen und Geburtsdatum.
  • Führen Sie auf, welche Vermögenswerte vererbt werden.
  • Unterschreiben Sie mit Datum und Ort.
  • Falls gewünscht, kann ein ärztliches Attest zur Testierfähigkeit beigelegt werden.

Weitere Informationen und Vorlagen finden Sie unter: www.erbrecht.de

Unser Beratungsangebot

Die Erstellung eines Testaments ist eine persönliche und wohlüberlegte Entscheidung. Viele Menschen wünschen sich neben der Absicherung ihrer Familie auch die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Entscheidungsfindung – individuell, vertraulich und unverbindlich. Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche optimal umzusetzen und Ihnen Sicherheit bei der Gestaltung Ihres Nachlasses zu geben.

Ihr Ansprechpartner

Michael Golze

Deutsche Umweltstiftung
Stiftung bürgerlichen Rechts (gemeinnützig)
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Tel. 030-202384-280
E-Mail: michael.golze@deutscheumweltstiftung.de

Alternativ können Sie auch gerne dieses Kontaktformular ausfüllen. Wir kontaktieren Sie zeitnah.

Das bewirkt Ihr Engagement

FAQ

Ein Erbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Nachlasses ein. Bei einem Vermächtnis erhält die begünstigte Person oder Organisation einen festgelegten Betrag oder eine Sachzuwendung, ohne Erb*in zu sein.

Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Vermögenswerte und überlegen Sie, wen Sie bedenken möchten. Danach können Sie Ihr Testament handschriftlich verfassen oder notarielle Beratung in Anspruch nehmen.

Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit anpassen oder widerrufen. Falls es beim Amtsgericht hinterlegt wurde, müssen Sie es explizit zurücknehmen und widerrufen.

Sie können uns als Allein- oder Miterbin oder durch ein Vermächtnis begünstigen. Wir empfehlen das Vermächtnis:  Es ermöglicht es Ihnen, einen festen Betrag oder eine Sachzuwendung zu hinterlassen, ohne die Erbengemeinschaft zu beeinflussen.

Nein, gemeinnützige Organisationen wie die Deutsche Umweltstiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Testamentspende kommt also zu 100 % unserem Zweck zugute.

Falls Sie die Deutsche Umweltstiftung bedenken möchten, geben Sie bitte folgende Daten an:

Deutsche Umweltstiftung
Spendenkonto
IBAN: DE66500310001111111010
BIC: TRODDEF1XXX