Germersheim, 04.11.10: Der Deutsche Bundestag hat am 28. Oktober 2010 mit der Mehrheit der Regierungskoalition das so genannte Energiekonzept einschließlich der Verlängerung der Laufzeiten der 17 Atomkraftwerksblöcke verabschiedet.
Die Deutsche Umweltstiftung hat das aktuelle Gesetzgebungsverfahren geprüft und festgestellt, dass die zugrundeliegende Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den vier großen Energiekonzernen – ENBW, E.ON, RWE und Vattenfall – eklatant gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Zudem hat die Bundesregierung ihre Vorab-Informationspflicht gegenüber der EU verletzt.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Umweltstiftung, Jörg Sommer, hat sich daher heute an den zuständigen EU-Kommissar Joaquín Almunia gewandt und ihn gebeten, nicht nur ein formelles Kartellverfahren einzuleiten, sondern auch unmittelbar auf die Bundesregierung Einfluss zu nehmen, um das laufende Gesetzgebungsverfahren bis zu dessen Abschluss auszusetzen.