Europäische Ansätze zur CO2-Minderung von Bernd Lange, MdEP

Die Folgen des Klimawandels sind heute schon sichtbar. Wenn wir weitermachen wie bisher, ist ein Temperaturanstieg von bis zu +6 Grad möglich. Global müssen Maßnahmen ergriffen werden, die eine Stabilisierung zum Ziel haben. Sonst prognostizieren Forscher in knapp zehn Jahren für die Arktis einen fast eisfreien Sommer. Konkrete Auswirkungen des veränderten Klimas zeigen sich heute z.B. durch zunehmende Hitzewellen in Mittel- & Südeuropa; Winterhochwasserereignisse; zunehmende Bedrohung von Pflanzen- und Tierarten, in Berggebieten Abschmelzen der Gletscher, Klimabedingte Ertragsschwankungen durch Klimaextreme und Vieles mehr (siehe Anhang).

Bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen ist Umweltgerechtigkeit gefordert. Gleichheit und soziale Gerechtigkeit müssen Priorität haben. Die Bevölkerung eines Landes, die industrielle Entwicklung und Armut muss angemessen in die Klimapolitik einfließen. Die Menschenrechte beinhalten das Recht auf Arbeit und eine gesunde und lebensfähige Umwelt. Es stellt einen Teil des Rechtes auf ein Leben in Frieden und Freiheit dar.

Das 1997 beschlossene Kyoto-Protokoll ist seit Mitte Februar 2005 in Kraft. Allerdings werden die darin beschlossenen Maßnahmen nur 5% Treibhausgasminderung im Vergleich z u1990 bringen.

Die Formel für die Klimapolitik der EU heißt 3 x 20 bis zum Jahr 2020. Und setzt deutlich andere Ziele: CO2-Reduktion von 20% bis 2020 (im Vergleich zu den Werten von 1990), Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf 20% und Steigerung der Energieeffizienz um 20%.

Zu den Instrumenten der EU-Klimapolitik gehören verschiedene Richtlinien und Verordnungen, die bspw. die Reduktion der Treibhausgasemissionen, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Energieeffizienz und auch die Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (ETS) regeln.

Dabei wird der Handel mit Emissionsrechten häufig als Königsweg angepriesen, nach dem Motto: Dann bekommt das Recht auf Verschmutzung einen Preis in der Produktion. Eine marktliberale Alternative, die einer ordnungsrechtlichen Umweltpolitik entgegengesetzt wurde. Neben dem Handel untereinander soll man auch Gutschriften für klimaschonende Projekte in Drittstaaten erwerben können. Die Probleme liegen auf der Hand: Wettbewerbsverzerrungen, Schlupflöcher, Spekulationen. Eine Reduktion allein über den Preis ist sozial ungerecht. Andere Ansätze der Klimapolitik liegen vor und sollten in Betracht gezogen werden, gerade angesichts der Tatsache, dass global nur ganz wenige Länder den Emissionsrechtehandel anwenden.

Die Problemstellungen bei der Herausforderung dem Klimawandel entgegenzutreten sind vielfältig: Es gibt einen Mangel an gerechten Regierungsstrukturen, eine mangelnde „Kohlenstoffgerechtigkeit“, unterschiedliche Betroffenheit von den Auswirkungen des Klimawandels, unterschiedliche finanzielle und technologische Kapazitäten und ein Recht auf Wachstum für Schwellen- und Entwicklungsländer.

Um das Ziel Begrenzung der Erderwärmung durch anthropogenes Handeln auf max. 2 Grad Celsius zu begrenzen, ist eine rasche internationale politische Einigung notwendig. Für Industriestaaten müssen vergleichbare, verbindliche Ziele für Emissionsminderung festgesetzt werden auch Entwicklungsländer müssen angemessene Maßnahmen zur Emissionsminderung ergreifen. Fragen der Finanzarchitektur, Technologie und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (z.B. Schutz von Inseln) müssen beantwortet werden.

Um eine globales level playing field zu haben und um wirklich Effekte zu erzielen (selbst einseitige Vorleistungen in Europa wie die 20% Festlegungen für 2020 haben global kaum Auswirkungen) müssen alle Anstrengungen auf ein globales Abkommen ausgerichtet sein. Insofern muss Durban in 2011 ein Erfolg werden.


Autoreninformation: Bernd Lange ist Mitglied des Europäischen Parlaments (SPD) und im Beirat der Deutschen Umweltstiftung.